Erziehungsaufgaben im Umgang mit digitalen Medien beinhalteten sowohl das Aushandeln und Einfordern von individuell sinnvollen Regeln, als auch die Befähigung im Umgang mit digitalen Medien, im Sinne der Förderung der Medienkompetenz.
Besondere Beachtung ist dabei auch der Schnittstelle zum Elternhaus zu schenken. Sozialpädagogische Medienerziehung heisst aus systemischer Sicht, immer auch die Eltern einzubeziehen und ihnen Unterstützung anzubieten.
Definition Medienerziehung
Medienerziehung umfasst folgende drei Bereiche
Definition Cybermobbing
Bradkes erste Definition von Cybermobbing beruht auf Dambach (2011, S. 15) "Bei Cybermobbing geht es darum, dass neue Techniken, wie z.B. Email, Chat,…, oder Handys eingesetzt werden, um immer wieder und mit voller Absicht andere zu verletzen, sie zu bedrohen, sie zu beleidigen, Gerüchte über sie zu verbreiten oder ihnen Angst zu machen."
In einem weiteren Schritt wird erläutert, dass die Übernahme des Begriffs von Mobbing erfolgt und mit dem Cyber (virtuell) Begriffe ergänzt wird. Demgegenüber führt Bradke an, dass die Auswirkungen den virtuellen Tätern und Täterinnen teilweise zu wenig bewusst sind. Die Übertragung von Bildern in den sozialen Netzwerken oder per Handys verlaufen mit wenigen Klicks. Mit Berücksichtigung auch des Begriffes Kräfteungleichgewicht, das sich im virtuellen Raum mit Kenntnissen umschreiben lässt, ergänzt Bradke die Definition wie folgt:
"Cybermobbing sind alle Formen von Schikane, Verunglimpfung, Betrug, Verrat und Ausgrenzung mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien, bei denen sich das Opfer hilflos oder ausgeliefert und (emotional) belastet fühlt. Oder bei denen es sich voraussichtlich so fühlen würde."
Quelle: Bradke, Martin (2014) Cybermobbing: Eine Untersuchung über mögliche Handlungsmöglichkeiten für Betroffene und deren Umfeld. Diplomica Verlag. Hamburg.
Cybermobbing aus juristischer Sicht
Grundsätzliches:
Es gibt kein Internetgesetz und auch kein Medien- oder Jugendschutzgesetz in der Schweiz. Die gesamte Rechtsordnung wurde ursprünglich für die reale Welt geschaffen.
Anwendbare Gesetze
BV, OR, ZGB, StGB, URG, DSG, UWG
Nützliche rechtliche Informationen zum Thema
Merkblatt Umgang mit Cybermobbing für Schulleitung Diese Merkblatt ist auch im sozialpädagogischen Kontext hilfreich
Safer internet - Viele zusätzliche Infos und weiterführende Links
MEKiS – Medienkompetenzen in der stationären Jugendhilfe. Soziale Konflikte im digitalen Raum- rechtliche Fakten- Kommentare und Fallbeispiele
Buch Tipps
Das Elternbuch zu Whatsapp- Instagram und Co.
Feibel - Ich weiss alles über Dich.
Nina ist verzweifelt. Nach einer Party bekommt sie ständig SMS von einer fremden Nummer. Der Paketdienst liefert Sachen, die sie nicht bestellt hat. Jemand hackt sich in ihrem Namen in den Schulcomputer ein. Dann steht sogar die Polizei vor der Tür! Will sich ihr Exfreund rächen? Zum Glück hat sie Ben kennengelernt. Er hört ihr zu und versucht zu helfen. Doch kann sie ihm wirklich vertrauen?
Kinderpornografie
Kinderpornografie wird je nach Land rechtlich unterschiedlich definiert. Als kleinster gemeinsamer Nenner wird Kinderpornografie als Abbildung beschrieben, die ein Kind an einer ausdrücklich sexuellen Aktivität darstellt oder zumindest so erscheinen lässt. Die Angebote reichen von Nacktaufnahmen von Kindern bis hin zu Aufnahmen von massiver sexueller und gewalttätiger Ausbeutung von Kindern.
Strafrechtlich
Bis anhin macht sich strafbar, wer Schriften, Ton- und Bildaufnahmen oder Abbildungen von sexuellen Handlungen mit Kindern erwirbt, über elektronische Mittel beschafft oder besitzt. Ab 1. Juli 2014 ist neu auch der Konsum von Kinderpornografie strafbar. Wer ohne Absicht über verbotene pornografische Inhalte stolpert, soll aber keine Strafe gewärtigen müssen; nur der vorsätzliche Konsum wird bestraft.
Sexting
Der Ausdruck Sexting setzt sich aus den beiden englischen Wörtern sex und texting zusammen und bezeichnet den Austausch selbst produzierter intimer Fotos von sich oder anderen via Internet oder Mobiltelefon. Die Fotos werden einer bestimmten Person oder Personengruppe über Textnachrichten, Instant-Messaging oder Social-Media- Plattformen zugänglich gemacht. Dabei lassen sich Jugendliche manchmal unbewusst durch Gruppendynamik beeinflussen oder gar unter Druck setzen. Sexting ist nicht zu verwechseln mit dem Versenden anonymer, nicht selbst produzierter pornografischer Darstellungen.
Strafrechtlich
Strafrechtlich fällt das unter Nötigung oder Kinderpornografie.
Im konkreten Fall muss geklärt werden
Nützliche rechtliche Informationen zum Thema
Sexting und Kinderpornographie (Quelle:http://skppsc.ch )
MEKiS – Medienkompetenzen in der stationären Jugendhilfe
Literaturtipp: Fit und fair im Netz, Strategien zur Prävention von Sexting und Cyberbullying
Felix Rauh – Schulsozialarbeiter hat einen Ratgeber zum Thema Sexting und Cyberbilling mit vielen praktischen Tipps und Hinweisen für die Schule geschrieben.Das Buch ist aber auch im sozial-pädagogischen Kontext sehr geeignet, um sich mit der Thematik auseinanderzusetzen.
Buch | 1. Auflage 2016 | ISBN 978-3-0355-0479-8 | hep verlag: http://www.hep-verlag.ch/fit-und-fair.
Die Geschichte von Zora und Heiner dient ihnen als mögliches Beispiel
Definition Selfies
"Ein Selfie ist eine Art Selbstporträt, üblicherweise mit einer Digitalkamera oder einem Smartphone auf Armeslänge aus der eigenen Hand aufgenommen. Selfies sind oft in sozialen Netzwerken wie Facebook, Snapchat oder Instagram zu finden und bilden eine oder mehrere Personen (Gruppenselfies) ab."
http://de.wikipedia.org/wiki/Selfie
Generation Smartphone- ein partizipatives Projekt der Smartphone Nutzung (FHNW)
Die neue wup App von Pro Juventute weist Kinder auf Online-Risiken hin und unterstützt sie mit spezifischen Hinweisen und Tipps bei ihren ersten Erfahrungen mit dem Smartphone. Sie erkennt mit Hilfe künstlicher Intelligenz kritische Inhalte wie Nacktbilder, Mobbing oder die Herausgabe persönlicher Daten und schützt Kinder und Jugendliche im Umgang mit Social-Media- und Messenger-Diensten. Die Lancierung wird von einer gemeinsamen Sensibilisierungskampagne von Pro Juventute und Samsung Schweiz begleitet.
Gewalt und Medien
Macht Gewalt in Unterhaltungsmedien agressiv? Im TV werden wir werden regelmässig Zeugen/Zeuginnen brutaler Verbrechen. In Computer Games schlüpfen viele Menschen in die Rolle von Soldaten oder Scharfschützen. Lässt die Gewalt, die Menschen in Unterhaltungsmedien erleben, sie auch selbst aggressiver denken und handeln?
Link mit vielen fundierten Informationen
ZAHW Zentrum für angewandte Wissenschaften Zürich
Wie viel Medien ist bei Kleinkindern erlaubt?
Schau hin was dein Kind mit Medien macht
Kindermedienland.de WhatsApp - Was tun bei Mobbing?
Cyber-Mobbing als Teil des jugendlichen Alltags
Literatur
Belkacem Imène (2012): Cybermobbing- der virtuelle Raum als Schauplatz für Mobbing unter Kindern und Jugendlichen. Hamburg
Medienerziehung heisst, mit angepassten Regeln einen Rahmen setzen (restriktive Begleitung) und gleichzeitig pädagogische Lernfelder (aktive Begleitung) öffnen.
Regeln
Aus fachlicher Sicht braucht es sowohl Regeln, die für alle gelten, sowie individuell angepasste Regeln:
Individuell angepasste Regeln beruhen einerseits auf gesetzlichen Grundlagen (z.B. Altersbeschränkungen), orientieren sich aber auch am Entwicklungsstand des einzelnen Kindes, seiner Haltung, der Haltung der Eltern, seines Risikoverhaltens usw. Daraus entsteht ein grösseres oder kleineres Handlungsfeld.
Regeln müssen gemeinsam besprochen werden. Was ist verhandelbar? Was ist nicht verhandelbar? Wie und wo werden die Regeln festgehalten? Wann werden sie überprüft? Wer ist Hüter oder Hüterin des Themas? Zu enge Regeln bewirken Stress, weil sie gar nicht eingefordert werden können, zu lockere Regeln geben keine Orientierung. Wichtig ist die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit dem Thema.
Hier finden Sie einige Beispiele für Regeln im Umgang mit Medien.