Sandro erhält die Möglichkeit, im Rahmen einer Schnupperlehrstelle den Beruf als Informatikpraktiker besser kennenzulernen und seine bereits vorhandenen oder erworbenen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Durch praktische Arbeit und eigenes Erleben kann die jugendliche Person abklären, ob sie für den Beruf, der sie interessiert, die erforderlichen Neigungen und Voraussetzungen mitbringt. Eine Schnupperlehre ist ab dem 8. Schuljahr sinnvoll.
Eine Schnupperlehre begründet ein Rechtsverhältnis zwischen dem Schnupperlehrling und dem Lehrbetrieb und kann zwischen einem und mehreren Tagen dauern, wobei eine Beschäftigung nur an Werktagen zulässig ist. Da Sandro erst 15-jährig und damit noch nicht volljährig ist, bedarf es der Zustimmung der gesetzlichen Vertretung. Es empfiehlt sich, eine schriftliche Vereinbarung mit Angabe der Parteien (Lehrbetrieb, Schnupperlehrling/Eltern), der Schnupperlehrdauer, der Arbeitszeit und gegebenenfalls des Lohnes abzuschliessen.
Der Lehrlingsbetreuer sagt Sandro in der Folge die Lehrstelle ab, da dieser zu wenig Ahnung von aktuellen PC-Programmen habe. Dies darf der Lehrlingsbetreuer, zumal die Schnupperlehre keinen Anspruch auf eine Lehrstelle gibt.
Der einzige PC auf der Gruppe in der Wohnschule ist veraltet und untauglich für neue Programme. Sandro ist seit 4 Monaten in der Wohnschule fremdplatziert. Damit ist diese für das Kindswohl verantwortlich. Die Wohnschule hat auf die Erfüllung der Grundbedürfnisse des Kindes zu achten, das Kind als eigene Persönlichkeit wahrzunehmen und es in seiner seelischen, geistigen und körperlichen Entwicklung zu unterstützen und zu fördern. In der heutigen Zeit ist das Wissen über neue Technologien und IT von immenser Bedeutung – im beruflichen wie auch privaten Bereich. Die Wohnschule sollte somit in Erwägung ziehen, einen neuen PC für die Wohngruppe anzuschaffen und die Kinder und Jugendlichen für dieses Thema zu sensibilisieren.
Lukas Bürge, Fürsprecher